Als Bausachverständige sind wir sowohl für Gemeinden als auch für Private und Unternehmen tätig
Nicht-amtliche Bausachverständige
Als nicht-amtliche Sachverständige unterstützen wir Gemeinden als Baubehörde bei der Abwicklung ihrer Bauverfahren. Dabei geht es um die Prüfung der eingereichten Unterlagen, der Erstellung von Befund und Gutachten für die Bauverhandlung sowie Unterstützung der Behörde bei der Abwicklung derselben. Außerdem werden im Rahmen unserer Tätigkeit als nicht-amtliche Sachverständige Befund- und Gutachten im Rahmen von baupolizeilichen Überprüfungen erstellt.
Gutachterliche Tätigkeiten
Im Rahmen von Privatgutachten unterstützen wir Sie bei der Beurteilung z.B. von Bauschäden oder Schimmelbefall. Wir erstellen Verkehrswertgutachten für Ihre Immobilie und unterstützen Sie im Rahmen von Begehungen, sollten Sie eine gebrauchte Immobilie erwerben wollen (ähnlich einem Ankauftest).
Auch die sachverständige Begleitung von Bauprojekten fällt in unsere Kompetenz.
Weitere Infos zur Leistung eines Bausachverständigen.
Ein Bausachverständiger kann in vielen Situationen helfen – etwa bei der Bauabnahme, bei Feuchteschäden, Rissen, Schimmel oder zur Bewertung von Baumängeln. Auch beim Hauskauf oder bei Streitigkeiten mit Baufirmen ist es sinnvoll, eine fachkundige Einschätzung einzuholen.
Ein privater Sachverständiger wird direkt von Ihnen beauftragt und arbeitet in Ihrem Interesse. Ein gerichtlich beeideter Sachverständiger ist von der Kammer geprüft und darf Gutachten für Gerichte erstellen – seine Aussagen haben vor Gericht besonderes Gewicht, auch bei Privatgutachten.
Er erkennt Baumängel, dokumentiert sie professionell und unterstützt Sie bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Baufirmen, Versicherungen oder Verkäufern. Oft genügt ein Gutachten, um Streitigkeiten außergerichtlich zu klären – das spart Zeit, Geld und Nerven.
Die Kosten richten sich nach Umfang und Aufwand. Bei privaten Aufträgen tragen Sie die Kosten selbst, erhalten dafür aber eine unabhängige Fachmeinung. Im Streitfall kann ein Gutachten entscheidend sein – und möglicherweise helfen, spätere Prozesse zu vermeiden.
Nein – auch zur Qualitätssicherung während der Bauphase, bei der Übergabe einer Immobilie oder zur Einschätzung des Kaufzustands ist er sehr hilfreich. Frühzeitige Begleitung kann spätere teure Mängel und Auseinandersetzungen verhindern.
Ja, insbesondere wenn es von einem allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen stammt. Es ersetzt zwar kein Gerichtsgutachten, kann aber in einem Verfahren sehr hilfreich sein und zur Klärung beitragen – oft sogar im Vorfeld eines Prozesses.