Örtliche Bauaufsicht
Die örtliche Bauaufsicht vertritt den Bauherren und steuert und koordiniert die Baustelle vor Ort. Zu den Aufgaben zählen unter anderem die Kontrolle der Arbeiten der einzelnen Gewerke im Hinblick auf die Einhaltung der vertraglich festgesetzten Qualitäten, der terminlichen Vereinbarungen (des Bauzeitplanes) sowie der Einhaltung der geltenden Vorschriften.
Außerdem werden von der örtlichen Bauaufsicht Leistungen der einzelnen Gewerke abgenommen, Mängel festgestellt und deren Behebung veranlasst.